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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Stand: 23.06.2026

1) Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der PayFactory GmbH („Verkäufer“) gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher werden nicht beliefert.

Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2) Vertragsschluss

Produktdarstellungen stellen kein verbindliches Angebot dar. Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab.

Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung, Lieferung der Ware oder Aufforderung zur Zahlung zustande.

Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

3) Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie ggf. anfallender Versand-, Verpackungs- und Nebenkosten.

Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Verzugskostenpauschale in Höhe von 40 € zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit Vorauszahlung oder geeignete Sicherheiten zu verlangen.

4) Preisänderungen

Erhöhen sich nach Vertragsschluss Kosten (z.B. Material-, Energie-, Transport-, Rohstoff-, Zoll- oder Abgabenpreise), ist der Verkäufer berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.

Übersteigt die Preiserhöhung 20 % des vereinbarten Netto-Preises, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten.

5) Lieferung, Versand, Gefahrübergang

Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über.

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

6) Annahmeverzug und Lagerkosten

Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz der hierdurch entstehenden Kosten zu verlangen.

Für eingelagerte Ware berechnet der Verkäufer ab Gefahrübergang Lagerkosten in Höhe von 0,25 % des Netto-Warenwerts pro Woche.

Zusätzlich ist der Verkäufer berechtigt, pauschalen Schadenersatz zu verlangen:

  • 20 % des Netto-Warenwerts bei Standard- und Serienware
  • 100 % bei kundenspezifischen oder nicht weiterverwertbaren Waren

7) Eigentumsvorbehalt (erweitert)

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe der offenen Forderungen an den Verkäufer ab.

Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgt stets für den Verkäufer. Dieser erwirbt Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache.

Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers um mehr als 10 %, wird der Verkäufer auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.

8) Mängelprüfung, Rügepflicht und Gewährleistung

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt gemäß § 377 HGB zu untersuchen und erkennbare Mängel spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich anzuzeigen.

Unterlässt der Kunde die ordnungsgemäße Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt.

Bei berechtigten Mängeln leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung.

9) Haftung

Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

10) Rücknahme auf Kulanz & Wiedereinlagerungsgebühr

Eine Rücknahme erfolgt ausschließlich auf Kulanz und nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers.

Bei genehmigter Rücknahme wird eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 20 % des Netto-Warenwerts erhoben.

Ausgeschlossen sind insbesondere kundenspezifische Waren, Software, Lizenzschlüssel, aktivierte Produkte sowie Verbrauchsmaterialien.

11) Aufrechnung und Abtretung

Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Die Abtretung von Forderungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

12) Software- & Lizenzbedingungen

Bei Software, digitalen Inhalten oder Lizenzschlüsseln erwirbt der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.

Es gelten ergänzend die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers, insbesondere bei exocad oder vergleichbarer Drittsoftware.

Lizenzschlüssel gelten mit Übermittlung als geliefert. Eine Rückgabe oder Erstattung ist nach Aktivierung ausgeschlossen.

12a) Update-, Pflege- und Softwaremietverträge

Sofern im Lieferumfang einer Software ein Update- bzw. Pflegevertrag enthalten ist, ein solcher gesondert vereinbart wird oder die Software im Rahmen eines Mietvertrags (Softwaremiete) überlassen wird, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

Der Update-, Pflege- bzw. Softwaremietvertrag beginnt mit der Aktivierung der Software und hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten.

Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer der Parteien spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

Die Vergütung für die Verlängerungszeiträume richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Konditionen des Verkäufers. Der Verkäufer wird dem Kunden eine Änderung der Vergütung rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Verlängerungszeitraums mitteilen.

Der Update- bzw. Pflegevertrag umfasst die Bereitstellung der vom Hersteller im jeweiligen Zeitraum veröffentlichten Updates und Versionsstände der lizenzierten Software. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionserweiterungen oder einen bestimmten Versionsstand besteht nicht.

Bei Kauflizenzen bleibt das dauerhafte Nutzungsrecht des Kunden von der Beendigung des Update- bzw. Pflegevertrags unberührt. Der Kunde ist nach Vertragsende berechtigt, den zuletzt im Rahmen des Vertrags bereitgestellten Softwarestand dauerhaft weiter zu nutzen; ein Anspruch auf weitere Updates besteht nach Vertragsende nicht.

Bei Softwaremietverträgen ist das Nutzungsrecht auf die Dauer des Vertrags beschränkt. Mit Beendigung des Mietvertrags endet das Nutzungsrecht; der Kunde hat die Nutzung der Software einzustellen.

Kündigt der Kunde den Update-, Pflege- bzw. Softwaremietvertrag, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Vergütungen. Dies gilt sowohl für anteilige als auch für vollständige Erstattungen des laufenden Vertragszeitraums.

13) Seriennummern, Aktivierung und Entwertung

Maschinen und Software können seriennummern- oder lizenzgebunden sein.

Mit Aktivierung oder Inbetriebnahme gilt die Ware als abgenommen.

Bei genehmigter Rücknahme kann der Verkäufer Seriennummern, Lizenzen oder Zugänge dauerhaft sperren oder entwerten.

14) Service-, Wartungs- und Schulungsleistungen

Service-, Wartungs- oder Schulungsleistungen erfolgen nach bestem Wissen und Stand der Technik.

Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

15) Exportkontrolle und Embargo

Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt nationaler und internationaler Export-, Zoll- und Sanktionsvorschriften.

16) Höhere Gewalt (Force Majeure)

Ereignisse höherer Gewalt befreien den Verkäufer für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.

17) Datenschutz

Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.

18) Geheimhaltung (NDA)

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen auch über das Vertragsende hinaus geheim zu halten.

19) Erfüllungsort

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