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Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Stand: 19.07.2026

1) Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der PayFactory GmbH, Nürtinger Straße 6/4, 72555 Metzingen, handelnd unter „Dentoo“ beziehungsweise „Dentoo.com“ (nachfolgend „Verkäufer“), gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Verbraucher werden nicht beliefert. Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung, dass er die Waren oder Leistungen ausschließlich für seine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit bestellt.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass sie erneut ausdrücklich vereinbart werden müssen.

Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

2) Vertragsschluss

Produktdarstellungen im Onlineshop, in Katalogen, Preislisten, Werbematerialien oder sonstigen Unterlagen stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.

Mit dem Absenden einer Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Eine automatisch versendete Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme dar.

Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Aufforderung zur Zahlung, Bereitstellung oder Aktivierung einer Softwarelizenz, Ausführung der Dienstleistung oder Versand der bestellten Ware zustande.

Der Verkäufer kann ein Angebot des Kunden innerhalb von fünf Werktagen annehmen.

Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die fehlende Selbstbelieferung nicht zu vertreten hat. Der Kunde wird über eine Nichtverfügbarkeit unverzüglich informiert; bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.

Bei offensichtlichen Schreib-, Druck-, Berechnungs- oder Übertragungsfehlern ist der Verkäufer zur Berichtigung berechtigt. Gesetzliche Anfechtungsrechte bleiben unberührt.

3) Produktbeschreibungen und technische Angaben

Produktabbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte, technische Daten, Leistungsbeschreibungen und Herstellerangaben dienen der allgemeinen Beschreibung. Handelsübliche, technisch notwendige oder durch den Hersteller veranlasste Abweichungen bleiben vorbehalten, sofern die vertragsgemäße Verwendbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Angaben zur Eignung eines Produkts für einen bestimmten Einsatzzweck sind nur verbindlich, wenn der Verkäufer die konkrete Eignung ausdrücklich in Textform bestätigt hat.

Der Verkäufer ist berechtigt, technisch gleichwertige oder verbesserte Produkte zu liefern, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und keine ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit betroffen ist.

4) Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls anfallender Versand-, Verpackungs-, Versicherungs-, Zoll- und sonstiger Nebenkosten.

Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

SEPA-Lastschrift: Sofern die Zahlung per SEPA-Lastschrift vereinbart wurde, ist der Verkäufer berechtigt, fällige Forderungen unter Verwendung des vom Kunden erteilten SEPA-Lastschriftmandats vom angegebenen Zahlungskonto einzuziehen.

Die Parteien vereinbaren, dass die Frist für die Vorabankündigung eines Lastschrifteinzugs sowohl bei der SEPA-Basislastschrift (CORE) als auch bei der SEPA-Firmenlastschrift (B2B) auf drei Kalendertage vor dem jeweiligen Fälligkeitstag verkürzt wird. Die Vorabankündigung kann insbesondere per E-Mail, mit der Rechnung, durch einen Zahlungsplan oder in anderer vereinbarter Textform erfolgen und enthält mindestens den einzuziehenden Betrag sowie den vorgesehenen Fälligkeits- beziehungsweise Belastungstag.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass das angegebene Zahlungskonto am Fälligkeitstag eine ausreichende Deckung aufweist. Bei einer SEPA-Firmenlastschrift setzt der Einzug zusätzlich ein wirksames B2B-Mandat sowie die erforderliche Bestätigung beziehungsweise Hinterlegung bei der kontoführenden Bank des Kunden voraus. Der Widerruf oder die Beendigung eines Lastschriftmandats lässt die Fälligkeit und den Bestand bereits entstandener Forderungen unberührt; diese sind gegebenenfalls auf einem anderen Zahlungsweg zu begleichen.

Der Verkäufer kann Lieferungen und Leistungen von vollständiger oder teilweiser Vorauszahlung abhängig machen.

Zahlungen gelten erst als erfolgt, wenn der geschuldete Betrag dem Konto des Verkäufers endgültig und vorbehaltlos gutgeschrieben wurde.

Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Verzugskostenpauschale in Höhe von 40 € zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

Entstehen durch eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift Bank-, Zahlungsdienstleister- oder Bearbeitungskosten, hat der Kunde diese zu erstatten.

Der Verkäufer ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf Kosten, anschließend auf Zinsen und zuletzt auf die jeweils älteste offene Hauptforderung anzurechnen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen, kann der Verkäufer noch ausstehende Lieferungen und Leistungen von Vorauszahlung oder geeigneten Sicherheiten abhängig machen.

5) Preisänderungen

Bei Lieferungen oder Leistungen, die vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden, ist der Verkäufer berechtigt, nach Vertragsschluss eingetretene und nicht von ihm zu vertretende Erhöhungen der Hersteller-, Einkaufs-, Material-, Energie-, Transport-, Rohstoff-, Zoll-, Abgaben- oder Wechselkurskosten angemessen an den Kunden weiterzugeben.

Übersteigt die Preiserhöhung 20 % des vereinbarten Netto-Preises, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich der von der Erhöhung betroffenen und noch nicht erbrachten Leistung innerhalb von 7 Kalendertagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten.

Bei Software-, Update-, Pflege-, Wartungs-, Miet- und Abonnementverträgen gelten für zukünftige Vertragsperioden die jeweils zum Verlängerungszeitpunkt gültigen Konditionen. Wesentliche Preisänderungen werden vor Beginn der nächsten Vertragsperiode mitgeteilt.

6) Lieferung, Versand und Gefahrübergang

Angegebene Liefer- und Leistungszeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

Der Beginn vereinbarter Lieferfristen setzt voraus, dass sämtliche vom Kunden bereitzustellenden Informationen, Unterlagen, Freigaben, Mitwirkungshandlungen und vereinbarten Zahlungen rechtzeitig vorliegen.

Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Sie können gesondert berechnet werden.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen mit dem Versand beauftragten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer die Versandkosten trägt oder die Versendung organisiert.

Verzögert sich die Versendung oder Übergabe aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versand- oder Leistungsbereitschaft auf den Kunden über.

Erkennbare Transportschäden sind bei Übergabe gegenüber dem Transportdienstleister zu dokumentieren und dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.

7) Annahmeverzug und Lagerkosten

Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz der hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und Schäden zu verlangen.

Für eingelagerte Ware kann der Verkäufer ab Eintritt des Annahmeverzugs Lagerkosten in Höhe von 0,25 % des Netto-Warenwerts pro angefangener Woche verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass keine oder wesentlich geringere Lagerkosten entstanden sind. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis höherer tatsächlicher Kosten vorbehalten.

Zusätzlich kann der Verkäufer, vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens, pauschalierten Schadenersatz verlangen:

  • 20 % des Netto-Warenwerts bei Standard- und Serienware,
  • bis zu 100 % bei kundenspezifischen oder nachweislich nicht anderweitig verwertbaren Waren.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8) Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.

Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und, soweit üblich und zumutbar, ausreichend gegen Verlust, Diebstahl, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.

Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind nicht zulässig.

Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des jeweiligen Rechnungsendbetrags an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung berechtigt.

Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgt für den Verkäufer. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände.

Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, wird der Verkäufer auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.

9) Untersuchung, Rügepflicht und Mängelanzeige

Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung auf Vollständigkeit, Identität, erkennbare Transportschäden und sonstige erkennbare Mängel zu untersuchen und festgestellte Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.

Die Mängelanzeige soll den Mangel möglichst genau beschreiben und, soweit möglich, Fotos, Videos, Prüfprotokolle, Seriennummern sowie weitere zur Prüfung erforderliche Informationen enthalten.

Unterlässt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die Ware nach Maßgabe des § 377 HGB als genehmigt.

10) Gewährleistung und Mängelrechte

Bei berechtigten Mängeln leistet der Verkäufer nach eigener Wahl zunächst Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Der Kunde hat dem Verkäufer die zur Prüfung und Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Die beanstandete Ware ist auf Anforderung zur Prüfung bereitzustellen oder zurückzusenden.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unzumutbar oder wird sie endgültig verweigert, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.

Die Verkürzung gilt nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels, ausdrücklich übernommener Garantie, Ansprüchen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in sonstigen Fällen, in denen eine Verkürzung gesetzlich unzulässig ist.

Mängelansprüche bestehen insbesondere nicht bei Schäden oder Funktionsstörungen aufgrund unsachgemäßer Bedienung, Nichtbeachtung von Bedienungs-, Wartungs- oder Sicherheitshinweisen, ungeeigneter Betriebs- oder Umgebungsbedingungen, gewöhnlichen Verschleißes, nicht freigegebener Verbrauchsmaterialien oder Zubehörteile, eigenmächtiger Veränderungen oder Reparaturen, Fehlern von Fremdsoftware oder Fremdhardware, unterlassener Datensicherungen oder äußerer Einwirkungen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat.

Herstellergarantien bestehen ausschließlich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers. Eine Herstellergarantie begründet keine zusätzliche Garantie des Verkäufers, sofern eine solche nicht ausdrücklich übernommen wurde.

11) Haftung

Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Verkäufer nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen oder Datenverluste, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Bei Datenverlust ist die Haftung auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und dem Risiko entsprechender Datensicherung für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.

12) Rücknahme auf Kulanz und Wiedereinlagerungsgebühr

Da Verträge ausschließlich mit Unternehmern geschlossen werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Eine Rücknahme mangelfreier Ware erfolgt ausschließlich auf Kulanz und nur nach vorheriger Zustimmung des Verkäufers in Textform. Ein Anspruch auf Rücknahme besteht nicht.

Rücksendungen sind vorab anzumelden. Der Verkäufer kann eine Rücksendenummer oder ein RMA-Dokument vorgeben. Unangekündigte oder unfrei versandte Rücksendungen können zurückgewiesen werden.

Voraussetzung einer freiwilligen Rücknahme ist, dass die Ware unbenutzt, vollständig, unbeschädigt, verkaufsfähig und in unbeschädigter Originalverpackung zurückgegeben wird.

Bei genehmigter Rücknahme wird eine Wiedereinlagerungs- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % des Netto-Warenwerts erhoben. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

Von einer freiwilligen Rücknahme sind insbesondere ausgeschlossen:

  • kundenspezifisch beschaffte oder angefertigte Waren und Sonderbestellungen,
  • Software, Softwarelizenzen, Lizenzschlüssel und digitale Inhalte,
  • bereits aktivierte, registrierte, personalisierte oder seriennummerngebundene Produkte,
  • geöffnete sterile oder hygienisch sensible Produkte,
  • geöffnete Verbrauchsmaterialien, Kunststoffe, Harze und Chemikalien,
  • Auslaufartikel sowie Produkte mit beschädigter Originalverpackung oder fehlendem Zubehör.

Der Kunde trägt Kosten und Risiko der Rücksendung, sofern sie nicht aufgrund eines vom Verkäufer zu vertretenden Mangels erfolgt.

13) Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht und Abtretung

Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Forderungen zulässig.

Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur ausgeübt werden, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen den Verkäufer bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform. § 354a HGB bleibt unberührt.

14) Software, Lizenzen und digitale Inhalte

Bei Software, Softwaremodulen, Lizenzschlüsseln, Dongles, Cloud-Diensten, Downloads und sonstigen digitalen Inhalten erwirbt der Kunde kein Eigentum an der Software, sondern ausschließlich die vertraglich oder durch den Hersteller eingeräumten Nutzungsrechte.

Umfang, Dauer, Nutzerzahl, Geräte- oder Standortbindung, Übertragbarkeit und sonstige Nutzungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot, der Produktbeschreibung und den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers.

Mit Installation, Aktivierung oder Nutzung der Software erkennt der Kunde die ihm zugänglich gemachten Endnutzer-, Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Herstellers an. Dies gilt insbesondere für exocad und vergleichbare Drittsoftware.

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor der Bestellung zu prüfen, ob Hardware, Betriebssystem, Netzwerk und sonstige Systemumgebung die technischen Voraussetzungen erfüllen.

Die Bereitstellung oder Aktivierung einer Lizenz kann von vollständiger Zahlung abhängig gemacht werden. Lizenzschlüssel und digitale Berechtigungen gelten mit Übermittlung beziehungsweise Bereitstellung als geliefert.

Aktivierte, registrierte, übermittelte oder kundenspezifisch erzeugte Lizenzen können grundsätzlich nicht zurückgegeben, storniert oder gutgeschrieben werden.

Soweit der Hersteller eine Lizenzübertragung oder Umschreibung zulässt, kann diese von der Zustimmung des Herstellers, vollständiger Bezahlung sowie anfallenden Hersteller- und Bearbeitungsgebühren abhängig gemacht werden.

Der Verlust oder die Beschädigung eines Lizenzdongles ist unverzüglich mitzuteilen. Kosten für Ersatz, Sperrung, Übertragung, Reaktivierung oder Neuausstellung trägt der Kunde, soweit der Verkäufer den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat.

Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für Änderungen, Funktionsbeschränkungen, Produktabkündigungen, Lizenzserver, Cloud-Dienste oder Systemausfälle des Herstellers, soweit der Verkäufer diese nicht zu vertreten hat.

Der Kunde ist verpflichtet, vor Installationen, Updates, Wartungsarbeiten oder Supporteinsätzen eine vollständige und überprüfbare Datensicherung anzufertigen.

15) Update-, Pflege-, Wartungs- und Softwaremietverträge

Sofern im Lieferumfang einer Software ein Update- oder Pflegevertrag enthalten ist, ein solcher gesondert vereinbart wird oder Software im Rahmen eines Miet- oder Abonnementvertrags überlassen wird, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

Der Vertrag beginnt zu dem im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in den Herstellerdaten ausgewiesenen Zeitpunkt, hilfsweise mit der Aktivierung der Software, und hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer Partei spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung.

Die Vergütung für Verlängerungszeiträume richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Konditionen. Wesentliche Änderungen werden vor Beginn des Verlängerungszeitraums mitgeteilt.

Ein Update- oder Pflegevertrag umfasst die vom Hersteller im jeweiligen Zeitraum für die lizenzierte Konfiguration veröffentlichten Updates und Versionsstände. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionserweiterungen, Module oder einen bestimmten Versionsstand besteht nicht.

Bei Kauflizenzen bleibt das dauerhafte Nutzungsrecht an dem zuletzt rechtmäßig bereitgestellten Softwarestand von der Beendigung des Update- oder Pflegevertrags unberührt, soweit die Herstellerbedingungen nichts Abweichendes bestimmen. Ein Anspruch auf weitere Updates besteht nach Vertragsende nicht.

Bei Softwaremiet-, Flex- oder Abonnementverträgen ist das Nutzungsrecht auf die Vertragsdauer beschränkt. Mit Beendigung endet das Nutzungsrecht; der Kunde hat die Nutzung einzustellen und überlassene Dongles, Hardware oder sonstige Gegenstände unverzüglich zurückzugeben.

Erfolgt eine erforderliche Rückgabe nicht fristgerecht, kann der Verkäufer die vereinbarte Ersatz-, Sperr-, Lizenz- oder Bearbeitungsgebühr verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

Eine spätere Reaktivierung gekündigter oder abgelaufener Verträge kann von der Zustimmung des Herstellers sowie von Reaktivierungs-, Update-, Nachberechnungs- und Bearbeitungsgebühren abhängig sein.

Bei einer Kündigung besteht kein Anspruch auf anteilige oder vollständige Erstattung bereits gezahlter Vergütungen für den laufenden Vertragszeitraum.

16) Seriennummern, Aktivierung und Rückgabe

Maschinen, Geräte, Software und digitale Leistungen können seriennummern-, dongle-, konto- oder lizenzgebunden sein.

Die Aktivierung oder Inbetriebnahme dokumentiert die Bereitstellung und Funktionsaufnahme, ersetzt jedoch nicht die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden.

Bei genehmigter Rücknahme oder Vertragsbeendigung kann der Verkäufer beziehungsweise Hersteller Seriennummern, Lizenzen oder Zugänge sperren oder entwerten, soweit dies zur Rückabwicklung oder Beendigung des Nutzungsrechts erforderlich ist.

17) Installation, Service, Wartung, Beratung und Schulung

Installations-, Einrichtungs-, Service-, Wartungs-, Beratungs-, Schulungs- und Supportleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden.

Der Kunde hat rechtzeitig alle erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen. Hierzu gehören insbesondere geeignete Hardware und Betriebssysteme, funktionsfähige Netzwerk- und Internetverbindungen, erforderliche Administratorrechte und Zugänge, Herstellerkonten und Lizenzinformationen, erforderliche Strom-, Wasser-, Druckluft- und Absauganschlüsse, aktuelle Datensicherungen sowie die Anwesenheit geeigneter Ansprechpartner.

Entstehen aufgrund fehlender Mitwirkung, unzutreffender Informationen, ungeeigneter Infrastruktur oder nicht vom Verkäufer zu vertretender Wartezeiten zusätzliche Aufwendungen, können diese nach dem vereinbarten oder üblichen Stundensatz berechnet werden.

Leistungen erfolgen nach bestem Wissen und dem bei Leistungserbringung verfügbaren Stand der Technik. Ein bestimmter wirtschaftlicher, medizinischer, zahntechnischer oder technischer Erfolg wird nicht geschuldet, sofern er nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Schulungen und Beratungen ersetzen nicht die fachliche Prüfung, Validierung, Dokumentation oder Freigabe von Arbeitsabläufen durch den Kunden.

Soweit keine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit ausdrücklich vereinbart wurde, schuldet der Verkäufer keine garantierte Reaktionszeit und keine ununterbrochene Verfügbarkeit.

18) Fernwartung und Datenschutz beim Support

Fernwartungszugriffe erfolgen nur mit Zustimmung des Kunden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Zugriff auf die für die Leistung erforderlichen Systeme beschränkt ist und dass unbefugte Einsicht in personenbezogene oder besonders geschützte Daten vermieden wird.

Der Kunde ist für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit des Zugriffs und den Schutz personenbezogener Daten in seinem Verantwortungsbereich zuständig. Soweit eine Auftragsverarbeitung erforderlich ist, schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung.

Der Kunde soll vor einem Fernwartungs- oder Vor-Ort-Einsatz sensible Daten schließen, sperren oder soweit möglich anonymisieren und eine aktuelle Datensicherung erstellen.

19) Medizinprodukte, Materialien und bestimmungsgemäße Verwendung

Der Kunde ist verpflichtet, Medizinprodukte, Materialien, Maschinen, Software und Zubehör ausschließlich entsprechend der vom Hersteller festgelegten Zweckbestimmung, Gebrauchsanweisung und freigegebenen Prozessparameter einzusetzen.

Der Kunde ist für die Einhaltung der in seinem Betrieb geltenden gesetzlichen, regulatorischen, hygienischen, qualitätssicherungs- und dokumentationsrechtlichen Anforderungen verantwortlich.

Vom Kunden vorgenommene Kombinationen verschiedener Geräte, Materialien, Softwareprodukte oder Prozessschritte erfolgen in dessen Verantwortung, sofern diese Kombination nicht ausdrücklich durch den jeweiligen Hersteller oder den Verkäufer freigegeben wurde.

Empfehlungen, Beispielparameter und Erfahrungswerte entbinden den Kunden nicht von eigenen Prüfungen, Validierungen, Kontrollen und Dokumentationspflichten.

Insbesondere bleibt der Kunde für medizinische, zahntechnische, regulatorische und patientenbezogene Entscheidungen verantwortlich.

20) Höhere Gewalt

Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen oder die Unmöglichkeit der Leistung, soweit diese auf Ereignissen außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs beruhen.

Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Feuer, Überschwemmungen, Pandemien, Epidemien, Krieg, Terrorismus, Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Energie- oder Rohstoffmangel, Transportstörungen, Cyberangriffe, Ausfälle von Kommunikations- oder IT-Systemen, behördliche Maßnahmen, Export- oder Importbeschränkungen sowie nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Selbstbelieferung trotz ordnungsgemäßer Bestellung.

Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, können beide Vertragsparteien hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen sind abzurechnen.

21) Exportkontrolle, Zoll und Embargos

Lieferungen und Leistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass ihrer Erfüllung keine nationalen oder internationalen Exportkontrollvorschriften, Embargos, Sanktionen oder sonstigen gesetzlichen Beschränkungen entgegenstehen.

Der Kunde verpflichtet sich, gelieferte Produkte, Software, Technologien und technische Informationen nicht unter Verstoß gegen anwendbare Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften auszuführen, weiterzugeben oder zu verwenden.

Der Kunde hat dem Verkäufer auf Anforderung die zur Exportkontrollprüfung erforderlichen Informationen über Endempfänger, Bestimmungsland und Verwendungszweck bereitzustellen.

Ist eine Lieferung aufgrund zwingender exportkontrollrechtlicher Vorschriften unzulässig oder wird eine notwendige Genehmigung nicht erteilt, ist der Verkäufer berechtigt, die Leistung zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten.

Der Kunde trägt die Verantwortung für Einfuhrabgaben, Zölle, Genehmigungen und lokale Vorschriften im Bestimmungsland, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

22) Vertraulichkeit und Rechte an Unterlagen

Beide Parteien verpflichten sich, ihnen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt werdende vertrauliche kaufmännische, technische und betriebliche Informationen auch über das Vertragsende hinaus geheim zu halten.

Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, ohne Pflichtverletzung bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

Der Verkäufer behält sämtliche Urheber-, Eigentums- und sonstigen Schutzrechte an Angeboten, Kalkulationen, Zeichnungen, Konzepten, Dokumentationen, Konfigurationen und Schulungsunterlagen.

Der Kunde darf diese Unterlagen nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck nutzen. Eine darüber hinausgehende Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Bearbeitung bedarf der vorherigen Zustimmung, soweit sie nicht für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist.

Rechte Dritter, insbesondere Rechte der jeweiligen Hersteller, bleiben unberührt.

23) Datenschutz

Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Ansprechpartner zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung der Geschäftsbeziehung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf Dentoo.com.

24) Erfüllungsort, Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung ist der Sitz der PayFactory GmbH in Metzingen, soweit gesetzlich zulässig.

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der PayFactory GmbH. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden, insbesondere Kündigungen, Rücktrittserklärungen, Fristsetzungen und Mängelanzeigen, bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in mehreren Sprachfassungen bereitgestellt. Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung; Übersetzungen dienen allein der Information. Bei Abweichungen oder Auslegungsfragen geht die deutsche Fassung vor.


PayFactory GmbH – Dentoo.com
Nürtinger Straße 6/4
72555 Metzingen
Deutschland

Geschäftsführer: Florian Schulz
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Handelsregister: HRB 748725
USt-IdNr.: DE295529056